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Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr. |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Montag, den 21. Februar 2011 um 12:43 Uhr | |
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Das Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr übernimmt die Regelung aller Haftungsfragen in Hinsicht auf die Luftfracht im internationalen und zivilen Luftverkehr. |
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. Februar 2011 um 12:46 Uhr | |
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Der ausführende Luftfrachtführer |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Montag, den 21. Februar 2011 um 07:39 Uhr | |
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Als Luftfracht bezeichnet man Personen oder Güter die zum Beispiel mittels Flugzeug oder Hubschrauber, befördert werden. Man geht also mit einem Luftfrachtführer, einen Luftbeförderungsvertrag ein. Dieser wird dann, im Sinne des Gesetztes, vertraglicher Luftfrachtführer genannt. Er ist für den gesamten Transport von den Personen oder Gütern verantwortlich welche im Vertrag genannt sind. |
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. Februar 2011 um 08:09 Uhr | |
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Güterschadenhaftung |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Mittwoch, den 26. Januar 2011 um 19:51 Uhr | |
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Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung des Transportwesens ist die Güterschadenhaftung national und international für alle Bereiche des Transports zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft umfassend geregelt. |
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. Januar 2011 um 19:56 Uhr | |
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Der Speditionsvertrag (§§ 453 ff. HGB) |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Montag, den 24. Januar 2011 um 08:43 Uhr | |
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Das Transportrecht spielt in der Wirtschaft eine große Rolle. Täglich müssen viele Güter von den Produzenten zu den Verkaufstellen und zum Verbraucher gebracht werden. Diese Aufgaben werden von den Spediteuren erbracht. Sie beraten ihre Kunden in allen Transportfragen. |
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 24. Januar 2011 um 12:26 Uhr | |
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Der Umzugsvertrag (§§ 451-451h HGB) |
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| Geschrieben von: Administrator | |
| Montag, den 24. Januar 2011 um 12:22 Uhr | |
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Der Umzugsvertrag ist ein spezieller Fall des Frachtvertrages, der neben dem Speditionsrecht und dem Lagerrecht unter den Oberbegriff des Transportrechts fällt. Der Umzugsvertrag hat mit dem Transportrechtsreformgesetz von 1998 eine eigenständige Regelung in den §§ 451 - 451h HGB gefunden. |
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 24. Januar 2011 um 12:24 Uhr | |
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